Tragfähigkeit

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    1. allgemein größte zulässige Masse, die eine Konstruktion (Fahrzeug, Hebezeug, Fußboden usw.) aufnehmen kann.
    1. Schiffstechnik: die Masse, die ein Schiff unter Berücksichtigung bestehender Sicherheits- und anderer Vorschriften zu tragen fähig ist. Sie entspricht der Differenz zwischen dem Deplacement des Schiffes bei voller Beladung, d.h. bei Eintauchen bis zur Tiefladelinie, und dem Deplacement bei Leertiefgang. Die Tragfähigkeit umfasst demnach neben der Besatzung, den Fahrgästen und der Nutzladung auch die für den Schiffsbetrieb erforderlichen Vorräte (Treibstoff, Trink- und Waschwasser, Proviant). Die Ladefähigkeit oder Nutzladefähigkeit ergibt sich aus der Tragfähigkeit abzüglich der Masse der Besatzung, Fahrgäste, Vorräte usw.

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