Todesschuss
Aus WISSEN-digital.de
auch: finaler Rettungsschuss, polizeilicher Rettungsschuss;
gezielter Schuss von Polizisten auf einen Straftäter. Der Todesschuss darf nach dem Grundgesetz ausgeführt werden, wenn es gilt, das Leben einer anderen Person, deren Leben seitens des Täters bedroht ist, zu schützen.
Kalenderblatt - 16. Mai
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