Tierhalterhaftung

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    Haftung einer Person, die ein Tier hält, für durch das Tier verursachte Schäden (an Personen oder Sachen). Die Haftung entfällt bei ausreichender Erfüllung der Aufsichtspflicht durch den Halter, wenn der Schaden durch ein Haustier entstanden ist, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dient (vgl. § 833 Bürgerliches Gesetzbuch).

    Kalenderblatt - 16. Mai

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