Syrischer Goldhamster

    Aus WISSEN-digital.de

    (Mesocrietus auratus)

    Dieser Bewohner der Randgebiete der syrischen Wüste ist selbst dort selten. Er wird fünf bis 15 Zentimeter lang, die Länge des behaarten Schwanzes beträgt vier bis fünf Zentimeter. Sein weiches Fell ist an der Oberseite gelbbraun, mit goldgelben Haarspitzen durchwirkt. Unterseite, Füße, Schwanz und Schnauze sind weißlich, an der Brust hat der Goldhamster einen dunklen bis schwarzen Fleck. Seine Ohren sind mittelgroß und behaart, die schwarzen Knopfaugen hingegen verhältnismäßig groß.

    Die nachtaktiven Goldhamster ernähren sich von Getreidekörnern und Grassamen, vermutlich auch von Insekten u.Ä. - wenn sie von Menschen gehalten werden, fressen sie auch Gemüse, Brot und Fleisch.

    In der Natur legen die Tiere tiefe Höhlenbauten unter der Erde mit Nest- und Vorratskammern an und kommen erst in der Dämmerung an die Erdoberfläche.

    Ihre Fortpflanzungsrate ist außerordentlich hoch: Die Weibchen werden sechs bis sieben Wochen nach ihrer Geburt selbst geschlechtsreif, haben eine kurze Tragzeit von etwa zwei Wochen und können so bis zu zehn mal pro Jahr sechs bis zwölf Junge werfen. Die Nachkommenschaft eines Goldhamsterweibchens kann so innerhalb eines Jahres über 3 000 Tiere betragen - natürlich mit "Enkeln", "Urenkeln" etc. Allerdings lässt die Fruchtbarkeit schon nach einem Jahr spürbar nach.

    Außerhalb der Fortpflanzungszeit sind Goldhamster Einzelgänger und verteidigen ihr Revier gegen alle anderen Artgenossen.

    Wegen ihrer zahlreichen Nachkommenschaft sind die Tiere bei uns sowohl als Haustiere als auch als Labortiere für die wissenschaftliche Forschung beliebt. Alle in Gefangenschaft gehaltenen Goldhamster stammen von einer einzigen Mutter mit Jungtieren ab, die in den dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts in Syrien gefangen wurden.

    Systematik

    Art aus der Gattungsgruppe Hamster (Cricetini).

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.