Springmäuse

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    (Dipodidae)

    auch: Springnager;

    Diese Nagetiere leben als ausgesprochene Steppentiere in Nordafrika, Arabien und Asien. Sie haben eine Känguru ähnliche Gestalt: Ihr Körper ist vier bis 15 Zentimeter lang, der Schwanz hingegen sieben bis 25 Zentimeter. Sie haben lange Hinterbeine, aber kleine Vorderfüße. Geruchs- und Gehörsinn sind gut ausgebildet und werden durch große Ohren und körperlange Schnurrbarthaare unterstützt, am besten aber scheinen sie sehen zu können. Den langen Schwanz mit der buschigen Quaste nutzen die Tiere beim Springen zum "Rudern" und im Sitzen und beim Aufrichten als Stütze.

    Springmäuse ernähren sich von Pflanzen, sie fressen aber auch Insekten. Besonders gerne fressen sie Zwiebelpflanzen und richten so zum Teil in Pflanzungen Schaden an. Da sie aber in ihrem Lebensraum die Nahrung selten am Boden finden, springen sie auch bis zu einem Meter hoch auf Sträucher und klettern dann mithilfe ihrer Vorderzähne (!) und der Füße weiter, um an Blüten und Fruchtstände zu gelangen.

    Springmäuse sind besonders temperaturempfindlich und bauen deshalb tiefe Höhlen in den Boden, um vor Temperaturschwankungen geschützt zu sein. Die Eingänge liegen stets an einer schattigen Stelle, z.B. unter einem Strauch oder einem Felsen. Je nach Gebiet sind die Baue zwischen einem und zwei Meter tief. Darin halten sie in ausgepolsterten Nestern auch den Winterschlaf.

    Systematik

    Familie aus der Überfamilie der Springmausartigen (Dipodoidea) in der Unterordnung der Mäuseverwandten (Myomorpha).

    Unterfamilien mit einigen Arten:

    Eigentliche Springmäuse (Dipodinae) - dazu gehören unter anderem

    Wüstenspringmaus (Jaculus jaculus) Sibirische Springmaus (Allactaga sibirica) Raufußspringmaus (Dipus sagitta) Herzschädelspringmäuse (Cardiocraniinae) 
    

    Riesenohrspringmäuse (Euchoreutinae)

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.