Spolienrecht
Aus WISSEN-digital.de
lateinisch: Ius spolii
Anspruch eines Kirchenpatrons, des Papstes, des Königs oder Kaisers auf den Nachlass (Spolien) eines verstorbenen Geistlichen. Dieses Recht beruhte unter anderem auf dem alten Haus- bzw. Schutzrecht des Königs über die Geistlichen. Auch die größeren und kleineren Grund- oder Landesherren übten zuweilen das Recht aus. Es wurde 1220 aufgegeben.
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