Spießrutenlaufen

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Gassenlaufen;

    im 17./18. Jh. übliche Militärstrafe: Der Verurteilte wurde durch eine Doppelreihe von Soldaten getrieben, die mit Ruten auf seinen entblößten Oberkörper einschlugen.

    Begriff wird im übertragenen Sinn in der Wendung "Spießruten laufen" gebraucht: sich im Angesicht von schadenfrohen oder missgünstigen Personen einer unangenehmen Situation aussetzen.