Spießrutenlaufen
Aus WISSEN-digital.de
auch: Gassenlaufen;
im 17./18. Jh. übliche Militärstrafe: Der Verurteilte wurde durch eine Doppelreihe von Soldaten getrieben, die mit Ruten auf seinen entblößten Oberkörper einschlugen.
Begriff wird im übertragenen Sinn in der Wendung "Spießruten laufen" gebraucht: sich im Angesicht von schadenfrohen oder missgünstigen Personen einer unangenehmen Situation aussetzen.
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