Schwerin

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    kreisfreie Stadt und Hauptstadt des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, am Schweriner See gelegen; ca. 98 000 Einwohner.


    Bischofssitz, Staatliches Museum Schwerin (1877-82 erbaut), Stadtgeschichtsmuseum, Mecklenburgisches Volkskundemuseum/Freilichtmuseum Schwerin-Mueß, Technisches Landesmuseum, Mecklenburgisches Staatstheater (in neubarockem Gebäude aus dem späten 19. Jh.), neugotisches Residenzschloss (erbaut ab 1843) mit Schlosskirche (16. Jh.), Dom (Baubeginn im 13. Jh.); Maschinenbau, Kunststoffindustrie.

    Geschichte


    Schwerin wurde 1160 durch den Herzog von Sachsen, Heinrich den Löwen, gegründet und war mecklenburgische Herzogsresidenz. Unter Herzog Johann Albrecht I. wurde im 16. Jh. ein Renaissanceschloss errichtet. Er führte Schwerin zur kulturellen und wissenschaftlichen Blüte. Die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt gestaltete sich angesichts der Verkehrslage als schwierig; mit dem Anschluss an das Eisenbahnnetz Mitte des 19. Jh.s siedelten sich erstmals größere gewerbliche Unternehmen an. Dennoch blieb Schwerin wirtschaftlich von Kleinbetrieben aus dem Handwerksgewerbe geprägt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Schwerin als Bezirksstadt Teil der DDR.

    Schwerin

    Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
    Höhe 38 m.ü.NN
    Fläche 131 km²
    Einwohner 98.000
    Vorwahl 0385
    KFZ-Kennzeichen SN
    Webpräsenz www.schwerin.de

    Kalenderblatt - 27. Juli

    1794 Der französische Revolutionsführer Maximilien Robespierre wird gestürzt, nachdem er radikal dafür gesorgt hatte, alle Feinde der französischen Revolution der Guillotine zu übereignen. Er war als Vorsitzender des allmächtigen Wohlfahrtsausschusses für eine beispiellose Terrorgesetzgebung verantwortlich. Einen Tag nach seinem Sturz kommt er selbst unter die Guillotine.
    1894 Es kommt zum Krieg zwischen China und Japan, bei dessen Ende im April 1895 China die Unabhängigkeit Koreas anerkennen muss.
    1955 Der Österreichische Staatsvertrag tritt in Kraft, in dem Österreich von den Alliierten als "souveräner und demokratischer Staat" in den Grenzen vom 1. Januar 1938 anerkannt wird.