Rechtsbehelfsbelehrung

    Aus WISSEN-digital.de

    im Verwaltungsrecht die pflichtgemäße Aufklärung des Betroffenen eines Verwaltungsakts durch die Behörden über die Reaktionsmöglichkeiten (z.B. Widerspruch), die ihm von rechts wegen offen stehen; ebenso Bezeichnung für die pflichtgemäße Aufklärung eines in Haft Genommenen über Haftbeschwerde, Antrag auf Haftprüfung belehrt werden, nach Einstellung des Verfahrens über Beschwerde und eventuell Klageerzwingungsverfahren.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.