Rechtsbehelfsbelehrung
Aus WISSEN-digital.de
im Verwaltungsrecht die pflichtgemäße Aufklärung des Betroffenen eines Verwaltungsakts durch die Behörden über die Reaktionsmöglichkeiten (z.B. Widerspruch), die ihm von rechts wegen offen stehen; ebenso Bezeichnung für die pflichtgemäße Aufklärung eines in Haft Genommenen über Haftbeschwerde, Antrag auf Haftprüfung belehrt werden, nach Einstellung des Verfahrens über Beschwerde und eventuell Klageerzwingungsverfahren.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |