Rechtsbehelfsbelehrung
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im Verwaltungsrecht die pflichtgemäße Aufklärung des Betroffenen eines Verwaltungsakts durch die Behörden über die Reaktionsmöglichkeiten (z.B. Widerspruch), die ihm von rechts wegen offen stehen; ebenso Bezeichnung für die pflichtgemäße Aufklärung eines in Haft Genommenen über Haftbeschwerde, Antrag auf Haftprüfung belehrt werden, nach Einstellung des Verfahrens über Beschwerde und eventuell Klageerzwingungsverfahren.
Kalenderblatt - 14. Juni
| 1800 | Uraufführung der Tragödie "Maria Stuart" von Friedrich von Schiller. |
| 1900 | Kaiser Wilhelm II. lässt vom Reichstag ein Gesetz zur Vergrößerung der deutschen Kriegsflotte verabschieden. |
| 1919 | Die Briten John Alcock und Arthur Whitten Brown überfliegen als erste den Atlantik ohne Zwischenlandung. |
Magazin
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