Rechtliches Gehör
Aus WISSEN-digital.de
Verfahrensgrundsatz und Verfassungsgrundrecht (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz); Anspruch eines Beteiligten zur Stellungnahme vor Gericht in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Einer gerichtlichen Entscheidung dürfen also nur solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen der materiell Betroffene hat Stellung nehmen können.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |