Ratifikation
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(lateinisch) auch: Ratifizierung;
Völkerrechtsverträge müssen in der Regel nach Unterzeichnung durch Regierungsvertreter von den Gesetzgebungsorganen der Vertragsstaaten genehmigt (ratifiziert) werden, bevor sie in Kraft treten können. Bei multilateralen Verträgen ist häufig eine Ratifikationsklausel vorgesehen, wonach der Vertrag auch für die ratifizierenden Staaten erst in Kraft tritt, wenn eine Mindestzahl von Staaten die Ratifikationsurkunden hinterlegt hat.
Kalenderblatt - 13. März
| 1815 | Die Verbündeten beschließen nach Napoleons Flucht von der Insel Elba seine Ächtung. |
| 1933 | Hitler gründet das Ministerium für "Volksaufklärung und Propaganda". |
| 1938 | Hitler unterzeichnet das "Wiedervereinigungsgesetz", mit dem der Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich vollzogen ist. |
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