Präjudiz

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch)

    1. Vorurteil, vorgefasste Meinung.
    1. für andere Entscheidungen maßgeblicher Richterspruch, Präzedenzfall.
    1. den weiteren Entscheidungsprozess belastende oder beeinflussende (voreilige) Handlung.