Pneumokoniose

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    auch: Staublungenkrankheit;

    schwer oder nicht lösliche Stäube werden, sofern sie fein genug sind, um über die feinsten Verzweigungen der Bronchien in die Lunge einzudringen (Teilchendurchmesser nicht über 5 µ), dort abgelagert und nur langsam oder gar nicht mehr abtransportiert. Daraus ergeben sich dann die Krankheitsbilder der eigentlichen Staublungenerkrankungen. Zum Teil sind diese Staubablagerungen in der Lunge relativ harmlos, z.B. bei der Kohlenstaublunge ("Anthrakose"), der Eisenstaublunge ("Siderose") oder der Schwerspatlunge ("Barytose"). Zum Teil bewirkt aber der eingelagerte Staub eine mehr oder weniger spezifische, unter Umständen fortschreitende Gewebsreaktion in der Lunge. Die zum Teil recht schweren Folgen der Staubeinwirkung machen einen Staubschutz notwendig.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.