Pflegeversicherung

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    Versicherung, die zur finanziellen Vorsorge im Falle der Pflegebedürftigkeit (ständiges Bedürfnis nach der Hilfe anderer Personen, ohne die man den Alltag nicht meistern könnte) abgeschlossen wird; früher freiwillig, seit 1995 ist die Einrichtung der sozialen Pflegeversicherung obligatorisch. Sie wird zur Hälfte je von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen (1,7 % des Bruttoeinkommens), zur Entlastung der Arbeitnehmer wurde von den Ländern ein gesetzlicher Feiertag (Buß- und Bettag) gestrichen (Ausnahme Sachsen). Die Leistungen der Pflegeversicherung werden sowohl für häusliche als auch für stationäre Pflege erbracht.

    Nach einem Entschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 ist es verfassungswidrig, dass Versicherte mit Kindern die gleichen Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen müssen wie kinderlose Versicherte. Seit 2005 müssen Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr (nicht vor 1940 Geborene) daher einen Zusatzbeitrag leisten.

    Kalenderblatt - 18. August

    1870 Im Deutsch-Französischen Krieg werden die Franzosen in der Schlacht von Saint Privat geschlagen. Saint Privat stellt die blutigste Schlacht des ganzen Feldzugs dar.
    1896 Der deutsche Kaiser Wilhelm II. führt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein, das einen großen Schritt zur deutschen Rechtseinheit darstellt.
    1931 Zwischen dem von Finanznöten geplagten Deutschen Reich und seinen Reparationsgläubigern wird ein Stillhalte-Abkommen von einem halben Jahr vereinbart.