Pfandrecht
Aus WISSEN-digital.de
das dingliche Recht an einer fremden Sache (z.B. Hypothek, Grundschuld), auf Grund dessen der Pfandgläubiger die Sache verwerten kann, falls der Schuldner die durch das Pfand gesicherte Schuld nicht zahlt. Das Pfandrecht entsteht durch Vertrag, kraft Gesetz (z.B. bei der Miete) oder durch einen staatlichen Hoheitsakt (Pfändung). Voraussetzung für das vertragliche Pfandrecht an beweglichen Sachen ist die Übergabe des Pfands an den Gläubiger (Faustpfand) oder eine Sicherungsübereignung. Ein Pfandrecht kann auch an Forderungen und Rechten bestellt werden, wenn diese übertragbar sind.
Kalenderblatt - 5. Mai
1912 | Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet. |
1930 | Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten. |
1936 | Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird. |
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