Oberlandesgericht
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: OLG;
mit Ausnahme von Bayern (dort gibt es zusätzlich das Oberste Landesgericht; Abk.: BayObLG) die höchste Rechtsprechungsinstanz der Bundesländer; hauptsächlich Revisionsgericht, entscheidet als Kollegialgericht (Senat). Hauptsächlich Zivil- und Strafsenate, § 116 Gerichtsverfahrensgesetz. Im Gerichtsaufbau dem Landgericht übergeordnet und dem Bundesgerichtshof untergeordnet.
Kalenderblatt - 8. Oktober
| 1354 | Rienzi, der im Frühjahr 1347 eine Römische Republik ausgerufen hatte, fällt einem vom Adel inszenierten Volksaufruhr zum Opfer. |
| 1668 | Antrag Frankreichs um Aufnahme als Reichsstand im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. |
| 1866 | Die letzten österreichischen Truppen räumen Venedig. |
Magazin
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