Oberlandesgericht

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    Abk.: OLG;

    mit Ausnahme von Bayern (dort gibt es zusätzlich das Oberste Landesgericht; Abk.: BayObLG) die höchste Rechtsprechungsinstanz der Bundesländer; hauptsächlich Revisionsgericht, entscheidet als Kollegialgericht (Senat). Hauptsächlich Zivil- und Strafsenate, § 116 Gerichtsverfahrensgesetz. Im Gerichtsaufbau dem Landgericht übergeordnet und dem Bundesgerichtshof untergeordnet.

    Kalenderblatt - 19. März

    1921 Russland und Polen unterzeichnen einen Friedensvertrag.
    1953 Der Bundestag billigt die deutsch-alliierten Verträge, die später Deutschlandvertrag genannt werden. In ihnen wird das Ende des Besatzungsstatus und die Wiedererlangung der Souveränität geregelt.
    1956 Die Bundesrepublik erlässt das Soldatengesetz, in dem die Forderungen an eine demokratische Armee dargelegt werden.