Oberlandesgericht

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    Abk.: OLG;

    mit Ausnahme von Bayern (dort gibt es zusätzlich das Oberste Landesgericht; Abk.: BayObLG) die höchste Rechtsprechungsinstanz der Bundesländer; hauptsächlich Revisionsgericht, entscheidet als Kollegialgericht (Senat). Hauptsächlich Zivil- und Strafsenate, § 116 Gerichtsverfahrensgesetz. Im Gerichtsaufbau dem Landgericht übergeordnet und dem Bundesgerichtshof untergeordnet.