Norm (Recht)
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(lateinisch) auch: Rechtssatz;
rechtliche Anforderung, die grundsätzlich an jeden gerichtet ist, prinzipiell aus Tatbestand und Rechtsfolge bestehend. Die Normen z.B. des Verwaltungsrechts besitzen eine geringere Bestandskraft als formelle Gesetze, sind diesen untergeordnet und werden im Zweifel von den Gesetzen "gebrochen". Sonderfall sind die "Normen" der Europäischen Union, die formal verabschiedet werden und für alle Mitglieder der Union die Durchsetzungskraft von Gesetzen haben.
Kalenderblatt - 18. April
| 1521 | Martin Luther erscheint zum zweiten Mal vor dem Wormser Parteitag, verteidigt sich vor Kaiser und Reich und lehnt den Widerruf ab. |
| 1951 | Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg schließen ihre Kohle- und Stahlindustrie in der Montanunion zusammen und verzichten auf ihre nationalen Souveränitätsrechte über diese Industriezweige. |
| 1968 | Die tschechoslowakische Nationalversammlung wählt Josef Smrkovský zu ihrem neuen Präsidenten, der als einer der populärsten Politiker des "Prager Frühlings" die volle Rehabilitierung der Opfer der Stalinzeit und die Sicherung eines wirklich freien politischen Lebens zu seiner Aufgabe erklärt. |
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