Nachlasskonkurs
Aus WISSEN-digital.de
Konkursverfahren über einen überschuldeten Nachlass oder bei Zahlungsunfähigkeit; der zur Beantragung des Nachlasskonkurses verpflichtete Erbe haftet für Nachlassverbindlichkeiten nur mit dem Nachlass. Zum Antrag berechtigt ist jeder Erbe, der Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, verwaltende Testamentvollstrecker, der Nachlassgläubiger und der verwaltende Ehegatte (bei einem zum Gesamtgut gehörenden Nachlass).
KALENDERBLATT - 25. Juni
1535 | Das Ende des Wiedertäuferreichs von Münster. |
1919 | In Deutschland kommt es zum Spartakisten-Aufstand, der von der Reichswehr niedergeschlagen wird. |
1950 | Mit dem Einmarsch von Soldaten des kommunistischen Nordkoreas über die Demarkationslinie nach Südkorea beginnt auf die Nacht des 25. Juni der Koreakrieg. Die UNO fordert vergeblich die Einstellung des Feuers. |
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