Militärischer Abschirmdienst

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: MAD;

    Geheimdienst der Bundesrepublik Deutschland, zuständig für die Bundeswehr. Untersteht dem Verteidigungsministerium. Aufgaben des MAD sind der Schutz der Einrichtungen und des Personals der Bundeswehr vor Spionage und Sabotage. Das Amt für Sicherheit der Bundeswehr (ASBw) in Köln ist die Zentrale des MAD.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.