Messgerät
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Messmittel zur objektiven Feststellung und quantitativen Erfassung von physikalischen, chemischen und geometrischen Eigenschaften oder Erscheinungen, die auf Grund ihrer Größe (Astronomie, Geodäsie) oder ihrer Kleinheit (Feinmesstechnik) bzw. wegen des Fehlens oder der Begrenztheit entsprechender Sinnensorgane direkt nicht zugänglich sind (elektrische, akustische Erscheinungen u.a.). Messgeräte haben die Aufgabe, die Messgröße durch Vergleich mit der jeweiligen Maßeinheit quantitativ zu erfassen und diesen quantitativen Zusammenhang anzuzeigen.
Nach dem Wirkprinzip unterscheidet man z.B. mechanischen, pneumatische, optische, elektrische Messgeräte, nach der Art der Anzeige Messgeräte mit stetig veränderbarer (analoger) Anzeige, z.B. in Form eines Zeigerausschlages oder eines Ton-, Licht- oder Farbsignals, und Messgeräte mit unstetiger, sprungweiser (digitaler) Anzeige, z.B. Ziffernanzeige durch ein Zählwerk.
Kalenderblatt - 27. April
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1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |