Mehrheitsprinzip

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    auch: Majoritätsprinzip;

    rechtlicher Grundsatz, der besagt, dass sich die Minderheit bei Entscheidungen der Mehrheit zu fügen hat und dass die Frage der Entscheidung damit beantwortet ist, wie die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entschieden hat. Das Mehrheitsprinzip als Wahlprinzip ist in Demokratien das technische Mittel, um Entscheidungen herbeizuführen. Siehe auch Mehrheit.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.