eine Person, die berufsmäßig an öffentlichen oder privaten Schulen und Hochschulen Kinder oder Erwachsene unterrichtet. Lehrer im öffentlichen Dienst müssen zunächst ein ordentliches Studium absolvieren, das mit der ersten Staatsprüfung abschließt. Darauf folgt eine meist 2-jährige praxisorientierte Ausbildung, die mit dem 2. Staatsexamen abschließt. Studium und Praxis entscheiden über die jeweilige Schulform, an der der fertige Lehrer unterrichten darf. Die Lehrerausbildung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, lässt sich aber in der Regel einteilen in ein Studium für Grund-, Haupt-, Realschule oder Gymnasium. Darüber hinaus gibt es noch die Berufsschullehrer und die Lehrenden, die an den Universitäten unterrichten. Für letztere gelten andere Einstellungs- und Berufungskriterien, ebenso wie für Lehrende an Privat-, Sprach-, Technik- und anderen freien Schulen.