Lebensversicherung
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Sammelbezeichnung für alle Versicherungsformen auf den Todes- und/oder Erlebensfall. Der in regelmäßigen (meist monatlichen) Zahlungen anfallende Versicherungsbeitrag wird nach so genannten Sterbetafeln (Ergebnis von Statistischen/ Stochastischen Berechnungen der durchschnittlichen Lebensdauer verschiedener Personengruppen) bemessen. Seit 29.07.1994 ist die Tarifgestaltung den Versicherungsgesellschaften überlassen (nicht mehr gesetzlich geregelt). Man unterscheidet
1. Risikolebensversicherung: Versicherungssumme wird im Todesfall des Versicherten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Dient der Hinterbliebenenabsicherung.
2. Erlebensfallversicherung: Versicherungssumme wird ausgezahlt, wenn der Versicherte einen bestimmten vereinbarten Zeitpunkt (Alter) erreicht. Sie dient der Altersversicherung.
3. Mischformen aus Risiko- und Erlebensfallversicherung, die sehr häufig angeboten werden.
4. Kapitalversicherung: Im Versicherungsfall wird eine einmalige bestimmte Summe ausgezahlt.
5. Rentenversicherung: Im Versicherungsfall werden kontinuierlich (meist monatlich) bestimmte Raten ausgezahlt.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |