Leasing

    Aus WISSEN-digital.de

    (englisch: to lease "verpachten", "vermieten")

    Vermietung von langlebigen Investitions- und Konsumgütern (z.B. Industrieanlagen, Kraftfahrzeuge, Fernseher o.Ä.) durch den Hersteller oder eine Leasingfirma mit der Klausel, dass die Mietzahlungen bei einem eventuellen späteren Kauf auf den Kaufpreis angerechnet werden können. Beim Leasing benötigt man weniger Kapital auf einmal als beim Kauf. Der Nachteil von Leasing sind die Mietkosten, die auf Dauer den Kaufpreis übersteigen können. Im Unterschied zur normalen Vermietung basiert der Leasingvertrag nicht auf der Gebrauchsfähigkeit, sondern auf der Besitzübertragung des Leasingobjektes. Der Leasinggeber bleibt rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer, dadurch fallen beim Leasingnehmer keine Bilanzierungspflichten an. In Deutschland meint man mit Leasing meist das weit verbreitete Finanzierungsleasing. Hier steht am Anfang eine feste Grundmietzeit, die von keiner Partei kündbar ist. Nach Ablauf gibt es die Option auf Kauf, Rückgabe oder Mietverlängerung.

    Leasing kommt ursprünglich aus den USA. Erstmals leaste dort die Telefongesellschaft Bell Telephone Company 1877 Telephone. In Deutschland 1962 mit der Gründung der deutschen Leasing GmbH Industriemaschinen Vermietung, Düsseldorf, eingeführt. Anteil des Leasings an allen Anlagenvermietungen beträgt heute ca. 10 %.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.