Landtag

    Aus WISSEN-digital.de

    in den deutschen Einzelstaaten bis zum 19. Jh. die Versammlung der Landstände, seither die in den Verfassungen verankerten Volksvertretungen (siehe Parlamente) als höchste gesetzgebende Körperschaften der Länder (in den Freien Hansestädten Bürgerschaft genannt).