Landrecht
Aus WISSEN-digital.de
- im Mittelalter das in den einzelnen Ländern gültige Recht, das die Landgerichte unter Königsbann oder als überkommenes Volksrecht ausübten; dem Landrecht als dem allgemeinen Recht eines Stammesterritoriums gegenüber standen die Sonderrechte wie Stadt-, Hof- oder Lehensrecht.
- in der Neuzeit das in einem Gesetzbuch zusammengefasste bürgerliche Recht innerhalb eines deutschen Staates, z.B. das Allgemeine Landrecht von Preußen (1794), 1900 bis auf geringe Reste vom BGB abgelöst.
Kalenderblatt - 7. Februar
| 1613 | Mit der Wahl von Michael Fjodorowitsch zum russischen Zaren kommt in Russland die Dynastie der Romanow an die Macht, die bis zur Revolution 1917 herrscht. |
| 1929 | Der Vatikan erhält von Italien seine Souveränität zurück. |
| 1965 | Amerikanischer Vergeltungsakt in Nordvietnam während des Vietnamkriegs. |
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