Landesarbeitsgericht

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    Gerichtshof auf Landesebene, der sich mit Prozessen im Arbeitsrecht befasst, §§ 33 bis 39 Arbeitsgerichtsgesetz. Es ist zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts, §§ 64, 78, 87 Arbeitsgerichtsgesetz. Es besteht aus dem Präsidenten, den Vorsitzenden der Kammern und den ehrenamtlichen Richtern aus den Kreisen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Nach § 35 Absatz 2 Arbeitsgerichtsgesetz bestehen die Kammern aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.