Kreuzverhör

    Aus WISSEN-digital.de

    abwechselnde Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen durch Staatsanwalt und Verteidiger (nach § 239 Strafprozessordnung), welche durch deren übereinstimmenden Antrag vom Vorsitzenden gestattet werden kann. Wird die Befugnis zur Vernehmung missbraucht, kann sie von dem Vorsitzenden entzogen werden; außerdem kann dieser ungeeignete oder nicht zur Sache gehörende Fragen zurückweisen (vergleiche § 241 Strafprozessordnung).

    Kalenderblatt - 5. Mai

    1912 Die russische Zeitung "Prawda" ("Wahrheit"), das Organ des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, wird gegründet.
    1930 Mahatma Gandhi wird von britischen Kolonialtruppen festgenommen. Anhänger des indischen Freiheitskämpfers reagieren darauf mit gewalttätigen Protesten.
    1936 Der italienische Staatschef Benito Mussolini verkündet die Annektion Abessiniens, die auf den Tag fünf Jahre dauern wird.