Konklave

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    (lat. cum mit; clavis: Schlüssel, verschließbares Gemach)Das Konklave bezeichnet den Ort, an dem sich das Kardinalskollegium versammelt, um einen neuen Papst zu wählen. Es benennt aber auch die Versammlung selbst. Stirbt ein Papst und wird zu einer Papstwahl aufgerufen, werden Teile des Vatikans abgesperrt. Darunter auch die Sixtinische Kapelle. Früher wurde für jeden Kardinal eine Zelle vorbereitet und für die Verpflegung gesorgt. Heute logieren die Wahlberechtigten während der Konklave jedoch in der Domus Sanctae Marthae, einer komfortableren Unterkunft als es die engen Zellen waren. Nach wie vor ist den Kardinälen bis zum Abschluss der Wahl jeder Kontakt zur Außenwelt verboten.

    Regeln der Konklave: Diese Regelung wurde 1274 erstmals von Papst Gregor X bestimmt und später von Papst Pius XII und Papst Johannes XXIII vollendet. 1970 verfügte Papst Paul VI, dass nur Kardinäle zur Wahl berechtigt sind, die ihr 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ihre Zahl darf außerdem 120 nicht überschreiten.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.