Koalition

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch "Zusammenwachsen")

    1. Zusammenschluss einzelner Personen(gruppen) oder von Staaten zum Erreichen gemeinsamer Ziele.
    2. Bezeichnung für enge Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Parlamentsfraktionen zum Zwecke der Bildung oder Unterstützung der Regierung in parlamentarischen Regierungssystemen; Koalitionen sind notwendig, wenn eine Fraktion allein nicht über die absolute Mehrheit verfügt und keine Minderheitsregierung bilden will.
    3. arbeitsrechtliche Bezeichnung für den Zusammenschluss von Arbeitnehmern (auch von Arbeitgebern) zur Durchsetzung ihrer Forderungen (Koalitionsfreiheit).
    4. Allianz der europäischen Mächte (Ancien Régime) im Kampf gegen das sich in der Revolution befindende Frankreich und später gegen das napoleonische Frankreich (Koalitionskriege).

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.