(lateinisch "Zusammenwachsen")
- Zusammenschluss einzelner Personen(gruppen) oder von Staaten zum Erreichen gemeinsamer Ziele.
- Bezeichnung für enge Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Parlamentsfraktionen zum Zwecke der Bildung oder Unterstützung der Regierung in parlamentarischen Regierungssystemen; Koalitionen sind notwendig, wenn eine Fraktion allein nicht über die absolute Mehrheit verfügt und keine Minderheitsregierung bilden will.
- arbeitsrechtliche Bezeichnung für den Zusammenschluss von Arbeitnehmern (auch von Arbeitgebern) zur Durchsetzung ihrer Forderungen (Koalitionsfreiheit).
- Allianz der europäischen Mächte (Ancien Régime) im Kampf gegen das sich in der Revolution befindende Frankreich und später gegen das napoleonische Frankreich (Koalitionskriege).