Kernwaffensperrvertrag
Aus WISSEN-digital.de
auch: Atomwaffensperrvertrag, Nonproliferationsvertrag;
am 1. Juli 1968 zwischen den Atommächten USA, UdSSR und Großbritannien getroffenes und 1970 in Kraft getretenes Abkommen über die Nichtweiterverbreitung (englisch: non-proliferation) von Kernwaffen und der dazu notwendigen Rohstoffe. Der Kernwaffensperrvertrag wurde im Mai 1995 von den inzwischen 178 Unterzeichnerstaaten unbefristet verlängert. Überwacht wird er von der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Wien. Der Vertrag untersagt den Kernwaffen besitzenden Staaten die Auslieferung von Kernwaffen an Drittstaaten sowie die Herstellung oder den Besitz von Kernwaffen aus Staaten, die dem Abkommen nicht zugestimmt haben.
Kalenderblatt - 10. Mai
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1940 | Der deutsche Feldzug gegen Frankreich sowie gegen die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg beginnt. |
1949 | Bonn wird vorläufige Bundeshauptstadt. |
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