Kernreaktorsicherheit

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Reaktorsicherheit;

    Maßnahmen und Einrichtungen zum sicheren Betrieb eines Kernreaktors.

    Die aktive Reaktorsicherheit hat die Aufgabe, Unfall oder Schaden zu verhüten. Die passive Reaktorsicherheit soll bei einem aufgetretenen Unfall den Schaden möglich gering halten. Zur aktiven Reaktorsicherheit zählen die Einrichtungen der Regelungstechnik, des Havarieschutzes und des Strahlenschutzes. Die Dimensionierung der passiven Reaktorsicherheit geht von einem größten anzunehmenden Unfall (GAU) aus. Die wesentlichsten Komponenten der passiven Reaktorsicherheit sind Sicherheitseinschluss und Notkühl- und Sprühsysteme.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.