Hebel

    Aus WISSEN-digital.de

    fester, um eine Achse drehbarer Körper, an dem zwei Kräfte, die bewegende (Kraft) und die bewegte (Last), angreifen; z.B. Hebebaum. Hebelgesetz: die aufzuwendende Kraft steht zur Last in umgekehrtem Verhältnis der Länge der Hebelarme. Der Hebel ist einarmig, wenn Kraft und Last auf derselben Seite, zweiarmig, wenn sie auf verschiedenen Seiten vom Drehpunkt aus angreifen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.