Grundruhr
Aus WISSEN-digital.de
(den Grund berührendes Strandgut), im Mittelalter Strand- und Grundruhrrecht, dem zufolge Wagen- oder Schiffsladungen dem Grundherrn verfielen, sobald sie beim Passieren seines Hoheitsgebietes dessen Boden oder die Ufer der Gewässer berührten (z.B. bei Achsenbruch oder Strandung, Schiffbruch usw.).
Kalenderblatt - 9. Februar
| 1801 | Kaiser Franz II. Joseph Karl von Österreich und Napoleon Bonaparte schließen den Frieden von Lunéville. |
| 1893 | Uraufführung der Oper "Falstaff" von Giuseppe Verdi. |
| 1946 | Die Vollversammlung der Vereinten Nationen lehnt den Aufnahmeantrag Spaniens ab. Erst zehn Jahre später kann Spanien der UNO beitreten. |
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