Gleichbehandlungsgrundsatz

    Aus WISSEN-digital.de

    aus dem Grundgesetz (Art.  3 GG) abgeleiteter Willkürschutz, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden soll. Daraus folgt, dass alle Personen rechtlich gleich zu behandeln sind.

    Zum Gleichbehandlungsgrundsatz hat die EU mehrere Richtlinien herausgegeben, die mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 2006 in nationales Recht umgesetzt wurden. Gemäß dem AGG verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz im allgemeinen Arbeitsrecht, im Zivilrecht und im Privatversicherungsrecht eine Diskriminierung aus Gründen der Religion oder Weltanschauung, der Behinderung, sexuellen Identität, ethnischen Zugehörigkeit, Rasse oder des Alters wegen. Auch im Verwaltungs-, Gesellschafts- und Steuerrecht ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.

    Kalenderblatt - 15. Mai

    1799 Schillers "Wallenstein" wird erstmals vollständig aufgeführt. In dem historischen Drama begeht die Hauptfigur, die sich an einen Feldherrn im Dreißigjährigen Krieg anlehnt, Hochverrat gegen den Kaiser.
    1955 Der österreichische Staatsvertrag wird von den vier Siegermächten unterzeichnet. Somit erlangt Österreich seine staatliche Unabhängigkeit.
    1959 Der sowjetische Außenminister lehnt auf der Genfer Außenministerkonferenz den Friedensplan der Westmächte für Deutschland ab.