Gewerbefreiheit

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    § 1 Gewerbeordnung, Art. 12 Grundgesetz; Anspruch gegenüber Staat und Gemeinde, jedes Gewerbe oder jeden Beruf ohne besondere Genehmigung betreiben zu können, soweit nicht Verfassung und Gesetz Einschränkungen enthalten.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.