Funktionsprüfung
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das Überprüfen eines Organs oder Organsystems unter einer bestimmten Belastung. Funktionsprüfungen sind zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Organs und zur Begutachtung der Leistungsbreite eines Menschen von großer Wichtigkeit (z.B. bei Rehabilitation eines Kranken oder bei gutachterlichen Untersuchungen).
Beispiele: Herzfunktionsprüfung (Puls, Blutdruck und Atemfrequenz vor und nach Belastung) zum Nachweis der Belastbarkeit des Herz-Kreislaufsystems oder Leberfunktionsprüfung mittels eines injizierten Farbstoffes, den die gesunde Leber in einer bestimmten Zeit ausscheidet.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |