Freigelassener

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    bei Griechen, Römern und Germanen ehemaliger Sklave oder Höriger, dem meist (bei Griechen) durch Weihung an einen Gott oder (bei Römern) durch Testament oder Behördenprozedur die Freiheit gegeben wurde; der Freigelassene erwarb damit nur die persönliche Freiheit, erst seine frei geborenen Kinder waren Vollbürger; er genoss geringes soziales Ansehen, konnte aber, besonders in der römischen Kaiserzeit, zu hohen Staatsämtern (Hausminister) aufsteigen. Auch die Freigelassenen bei den Germanen zählten zu den Minderfreien und bedurften der Schutzgewalt eines Patrons.