Finanzwirtschaft

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    Maßnahmen des Staates und sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z.B. Sozialversicherungen) zur Beschaffung, Verwaltung und Verwendung öffentlicher Gelder; anders als bei Privatunternehmen bilden die erwarteten Ausgaben den Ausgangspunkt der öffentlichen Finanzwirtschaft, die sich dann die notwendigen Einnahmen verschafft. Zweck der Finanzwirtschaft ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Bedarfsdeckung. Einnahmequellen sind Abgaben (Steuern, Gebühren etc.), Einkünfte aus öffentlichen Unternehmungen und Schuldaufnahmen des Staates (Staatsanleihen).

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.