Fernsprechvermittlung

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    der Vorgang der Fernsprechvermittlung, das Herstellen der Verbindung zwischen funktionell zusammengeschalteten Einheiten.

    Folgende prinzipielle Einzeloperationen sind dabei aufeinander folgend auszuführen:

    - Belegen einer vermittlungstechnischen Einrichtung

    - Informationsübernahme zum Verbindungsziel

    - Suche und Auswahl eines freien Verbindungsweges

    - Prüfen auf Freizustand einer vermittlungstechnischen Einrichtung

    - Sperren vermittlungstechnischer Einrichtungen gegen weitere Belegung

    - Markieren der Koppelpunkte des Verbindungsweges

    - Einstellen und Betätigen der Koppelpunkte

    - Ausgabe des Rufsignals an die Endstelle

    - Überwachen der Verbindung auf das Eingeben weiterer Zeichen

    - Trennen der Verbindung und Herstellen des Freizustandes aller in Anspruch genommenen vermittlungstechnischen Einrichtungen.

    die Betriebsstelle oder -einrichtung der Fernsprechvermittlung:

    - innerhalb des hierarchischen Netzaufbaues, z.B. eine Zentralvermittlungsstelle (ZVSt), eine Hauptvermittlungsstelle (HVSt), eine Knotenvermittlungsstelle (KVSt) oder eine Endvermittlungsstelle (EVSt) oder

    - eine Ortsvermittlungsstelle, eine Fernvermittlungsstelle oder eine Auslandsvermittlungsstelle.

    Die Vermittlungsstelle kann als Handvermittlungsstelle (VStHand), in der die Verbindungen noch manuell hergestellt werden, oder als Selbstanschlussamt, in dem die Verbindungen ohne Inanspruchnahme einer Vermittlungskraft hergestellt werden, existieren.