Familienbuch
Aus WISSEN-digital.de
vom Standesamt angelegtes Personenstandsregister zur Eintragung der Eheschließung und der gemeinsamen Kinder; beglaubigte Abschriften aus den Registern zusammengefasst im Familienstammbuch; es wird für jedes Ehepaar neu erstellt und nach der Eheschließung ausgehändigt; es hat gleiche Beweiskraft wie standesamtliche Originalurkunden; gesetzlich geregelt im Personenstandsgesetz.
Kalenderblatt - 27. April
1521 | Der portugiesische Entdecker Fernando de Magellan wird getötet. |
1945 | Die provisorische österreichische Regierung veröffentlicht eine Unabhängigkeitserklärung; damit ist Österreich wieder eigenständig. |
1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |