Ersatzschaltung

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    Auch Ersatzschaltplan oder Ersatzschaltbild genannt. Eine Ersatzschaltung ist eine vereinfachende grafische Darstellung zur Erfassung physikalischer Eigenschaften. Sie trägt zur Ermöglichung überschaubarer Berechnungsverfahren bei. Die Ersatzschaltung liefert eine Übersicht über die in begleitenden Erläuterungen oder Formeln beschriebenen Zusammenhänge.

    Ein Schaltplan des Stromkreises einer elektrischen, elektronischen, elektromechanischen oder elektroakustischen Einrichtung kann eine Ersatzschaltung sein. Zur Berechnung der Temperaturbelastung eines Bauelementes oder einer Maschine lässt sich eine thermische Ersatzschaltung entwerfen.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.