Erfüllungsort
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auch: Leistungsort;
Ort, an dem eine geschuldete Leistung vereinbarungs- oder vertragsgemäß erfüllt werden muss; meist Wohnsitz des Schuldners oder Sitz seiner gewerblichen Niederlassung. Wenn kein Erfüllungsort festgelegt wurde, gilt der Ort des Vertragsabschlusses als Erfüllungsort.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |