Erbhof

    Aus WISSEN-digital.de

    land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb von 7,5 bis 125 Hektar, der nach dem Reichserbhofgesetz von 1933 als unveräußerlich, unteilbar und nicht belastbar erklärt wurde. Entsprechend der Blut-und-Boden-Ideologie des Nationalsozialismus sollte der bäuerliche Besitz auf diese Weise vor Überschuldung und Zersplitterung geschützt und damit die Landwirtschaft insgesamt gefördert werden.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.