Erbhof
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land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb von 7,5 bis 125 Hektar, der nach dem Reichserbhofgesetz von 1933 als unveräußerlich, unteilbar und nicht belastbar erklärt wurde. Entsprechend der Blut-und-Boden-Ideologie des Nationalsozialismus sollte der bäuerliche Besitz auf diese Weise vor Überschuldung und Zersplitterung geschützt und damit die Landwirtschaft insgesamt gefördert werden.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |