Einkommensteuererklärung - lohnt sich die freiwillige Abgabe?

    Aus WISSEN-digital.de

    Bestimmte Arbeitnehmer und Rentner erhalten keine Aufforderung, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Tatsächlich sind viele sogar froh, sich nicht mit dieser Bürokratie beschäftigen zu müssen. Jedoch lohnt sich die freiwillige Abgabe in vielen Fällen, denn rund 90 Prozent der Arbeitnehmer zahlen zu viel Steuern und erhalten durch die Einkommensteuererklärung im Schnitt eine Erstattung von 935 Euro.

    Wer sollte freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben?

    Die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung trifft nicht alle Personen. Da Einkommen- und Lohnsteuer verknüpft sind, müssen Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I und ohne zusätzliche Einkünfte keine Einkommensteuererklärung abgeben.

    Liegt das jährliche Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags, ist die Abgabe einer Steuererklärung nicht erforderlich. In diesem Fall entsteht keine Steuerlast und eventuell gezahlte Steuern kommen über den Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers zurück. Die Grenze des Grundfreibetrags passt sich jedes Jahr an und hängt vom Familienstand ab. So haben Singles im Steuerjahr 2023 einen Grundfreibetrag von 10.908 Euro, bei Verheirateten beträgt der Grundfreibetrag 21.816 Euro.

    Wer nicht in diese Kategorie fällt, sollte auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben. In den meisten Fällen lassen sich Werbungskosten und ähnlicher Aufwand angeben, die dafür sorgen, dass die Steuerlast sinkt und somit eine Erstattung zu erwarten ist. Wer die freiwillige Einkommensteuererklärung nicht abgibt, lässt seinen Anspruch verfallen.

    Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen

    Das Einkommensteuerrecht ist kompliziert und umfangreich. Außerdem ändern sich die Rahmenbedingungen oftmals von Jahr zu Jahr. Beispielsweise ist es inzwischen möglich, die Arbeit im Homeoffice steuerlich geltend zu machen. Zahlreiche Arbeitnehmer sind mittlerweile zumindest anteilig im Homeoffice tätig und können so von den steuerlichen Erleichterungen profitieren.

    Grundsätzlich ist es problemlos möglich, die Erklärung für die Einkommensteuer selbst zu erstellen und dabei alle wichtigen Punkte zu berücksichtigen. In vielen Fällen lohnt es sich für Arbeitnehmer nicht, einen Steuerberater zu beauftragen, denn die Kosten stehen in keinem Verhältnis zur potenziellen Erstattung. Wer sich das Steuerwissen anlesen möchte, findet im Internet hilfreiche Quellen dafür. Hier sind alle Fälle für Werbungskosten und andere Ausgaben, die sich in der Einkommensteuer geltend machen lassen, ausführlich erklärt.

    Auch finden sich auf diesen Seiten Werbungskostenrechner, mit denen sich direkt kalkulieren lässt, ob es sinnvoll ist, entstandene Kosten detailliert aufzuschlüsseln und in der Erklärung anzugeben. Ebenfalls finden sich hier Anleitungen, auf welchen Formularen und Anlagen die jeweiligen abzugsfähigen Kosten eingetragen werden müssen. Hilfreich sind weiterhin die Anleitungen zu Sonderfällen, wie etwa die steuerlichen Vorteile einer Photovoltaikanlage, die oftmals nicht bekannt sind.

    Abgabetermine und zukünftige Einkommensteuererklärungen

    Wer sich zur freiwilligen Abgabe einer Einkommensteuererklärung entscheidet, hat deutlich mehr Zeit dafür und fällt nicht unter die allgemeine Frist. Spätestens muss eine freiwillige Einkommensteuererklärung vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahrs eingereicht werden. Beispielsweise muss also eine freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2023 spätestens am 31. Dezember 2027 beim Finanzamt eingereicht werden. Entscheidend ist das Eingangsdatum bei der Behörde.

    Wer einmalig eine Einkommensteuererklärung abgibt, ohne dazu verpflichtet zu sein, braucht in Zukunft keine Erklärung einzureichen. Es hält sich der Glaube, dass durch eine freiwillige Abgabe eine Pflicht für die nächsten Steuerjahre entsteht. Dies trifft jedoch nicht zu. Wer also in einem bestimmten Jahr durch besondere Ausgaben eine höhere Erstattung erwartet, sollte auf jeden Fall von seinem Recht Gebrauch machen.