Dreimeilengrenze

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    auch: Dreimeilenzone;

    seit dem 18. Jh. international und völkerrechtlich (nur z.T.) anerkannte Ausdehnung der nationalen Hoheit (bei gleichzeitiger Gewährung der friedlichen Durchfahrt für alle Schiffe) auf das im Abstand von drei Seemeilen (5,6 km) von den Küsten entfernt liegende Küstenmeer; heute überholt. Die UN-Seerechtskonvention vom 10. Dezember 1982 erlaubt eine Ausdehnung auf 12 Seemeilen, was von den meisten Staaten in Anspruch genommen wird. Deutschland erweiterte seine Hoheitsgewässer von 3 auf 12 Seemeilen am 1. Januar 1995.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.