Doppelte Staatsbürgerschaft
Aus WISSEN-digital.de
in Deutschland geborene Kinder von Ausländern erhalten bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich ein Elternteil mindestens acht Jahre lang rechtmäßig in der Bundesrepublik aufgehalten hat. Mit Vollendung des 23. Lebensjahrs muss erklärt werden, welche Staatsbürgerschaft behalten werden soll. Diese Regelung ist am 1. Januar 2000 in Kraft getreten.
Kalenderblatt - 27. April
1521 | Der portugiesische Entdecker Fernando de Magellan wird getötet. |
1945 | Die provisorische österreichische Regierung veröffentlicht eine Unabhängigkeitserklärung; damit ist Österreich wieder eigenständig. |
1972 | Der Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Willy Brandt scheitert. |