Denunziation

    Aus WISSEN-digital.de

    Nach § 164 Strafgesetzbuch (falsche Verdächtigung) ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe zu bestrafen, wer einen anderen bei einer Behörde einer Straftat oder einer Dienstverletzung verdächtigt oder sonstige nachteilig wirkende Behauptungen wider besseren Wissens über diesen aufstellt, um ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen herbeizuführen.

    Nach § 241a Strafgesetzbuch (politische Verdächtigung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer einen anderen durch Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei wider rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen eine Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder die berufliche oder wirtschaftliche Stellung des Betroffenen beeinträchtigt.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.