Datenintegrität
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Allgemein: zuverlässige Benutzbarkeit von Daten, d.h. sie bleiben so erhalten, wie sie erarbeitet wurden und lassen sich entsprechend ihrem Zweck verwenden.
Speziell: Gewährleistung eines für alle Benutzer einheitlichen Datenbestandes in einem Netzwerk. Veränderungen von Daten dürfen nicht gleichzeitig durch mehrere Benutzer geschehen. Nach jeder Veränderung müssen die Daten in der veränderten Form gespeichert werden und dann allen Benutzern zur Verfügung stehen.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |