Danzig

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    polnisch: Gdansk;

    Hauptstadt der Woiwodschaft Gdansk in Polen; an der Ostsee gelegen, Mündungsgebiet der Weichsel, 461 000 Einwohner.

    Bedeutender Hafen; Handel: Holz, Kohle, Getreide, Zucker; Industrie: Schiff-, Lokomotiv- und Waggonbau.

    Kunst und Kultur

    1945 von der Roten Armee erobert, dabei wurde das mittelalterliche Stadtbild zerstört. Marienkirche, größtes Denkmal der Backsteingotik (1343-1502), ausgebrannt. Wiederaufbau nach 1950, neben der Marienkirche wurden v.a. die Pfarrkirche St. Katharinen (13. Jh., umgebaut im 15. Jh.), die spätgotische Kirche St. Nikolai (14./15. Jh.), das Krantor (1444) und zahlreiche Bürgerhäuser des 16.-18. Jh.s unter Verwendung erhaltener Bauteile z.T. originalgetreu wieder errichtet.

    Geschichte

    997 erstmals erwähnt; um 1260 Hauptstadt des Herzogtums Pommerellen (Oberpommern), 1224-1226 deutsches (Lübisches) Stadtrecht. Umkämpft zwischen Pommern, Dänemark, Polen, Brandenburg und dem Deutschen Orden; 1308/10 zum Deutschen Orden, 1361 Hansemitglied, nach 1410 (Tannenberg) Loslösung vom Orden, endgültig 1454; trotz Personalunion mit Polen (durch 2. Thorner Frieden 1466) weitgehende Unabhängigkeit und Aufstieg zur beherrschenden Handelsstadt; bei der 3. Teilung Polens 1793 zu Preußen, 1807-1814 durch Napoleon Freistaat; 1878 Hauptstadt der Provinz Westpreußen; 1919-1939 gegen den Willen der Bevölkerung "Freie Stadt" unter Protektorat des Völkerbundes und seit 1922 im polnischen Zollgebiet. Konflikte mit Polen, das seine Sonderrechte (Hafen, Eisenbahnen) zu erweitern suchte und den Konkurrenzhafen Gdingen baute. Eingliederung in das Deutsche Reich 1939 (2. Weltkrieg); 1945 von Russen erobert. Von Polen annektiert, deutsche Bevölkerung vertrieben.

    Kalenderblatt - 26. April

    1925 Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt.
    1954 Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll.
    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.